Der erste wichtige Schritt beim Immobilienkauf ist vollbracht und der Notartermin erfolgreich absolviert. Doch bevor du tatsächlicher Eigentümer der Immobilie wirst, gibt es noch einige bürokratische Schritte, die vorab absolviert werden müssen, damit der Eigentumsübergang erfolgt und du als neuer Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen wirst. In diesem Blogbeitrag zum Thema vom Notar bis zum Eigentumsübergang erklären wir dir jeden einzelnen Schritt:
Schritt 1: Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung)
Schritt 2: Grundschulden (nur bei Finanzierungen)
Schritt 3: Mögliches Vorkaufsrecht des Mieters
Schritt 4: Kaufpreisfälligkeit
Schritt 5: Zahlung des Kaufpreises & Nutzen- & Lastenübergang
Schritt 6: Grunderwerbsteuerbescheid
Schritt 7: Formeller Eigentumsübergang
Abschließende Schritte bei einer Kapitalanlagen-Immobilie
Schritt 1: Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung)
Fun Fact
Das Wort Auflassungsvormerkung stammt aus dem Germanischen. Damals wurden, wenn ein Haus verkauft werden sollte, alle Fenster des Hauses offengelassen. Dieser Sprachgebrauch floss schlussendlich in die deutsche Rechtsprechung mit ein.
Schritt 2: Grundschuld bei Finanzierung
Im Falle einer finanzierenden Partei für den Käufer oder Verkäufer (i.d.R. durch eine Bank) wird oder ist der Kredit in Form einer GrundschuldWenn eine Immobilie mit einer Bank finanziert wird, wird immer eine Grundschuld für das O... im Grundbuch als Sicherheit für den Kreditgeber hinterlegt.
Falls der Käufer die Immobilie mit einer Bank finanziert, wurde beim Notar auch eine Grundschuldbestellung beurkundet. Diese wird parallel zur AuflassungsvormerkungDie Auflassungsvormerkung ist eine Vormerkung im Grundbuch für den neuen Eigentümer. Dur... durch den Notar an das Grundbuchamt übermittelt. Dieses bereitet somit die Grundschuldeintragung der finanzierenden Bank vor.
Falls der Verkäufer die Immobilie finanziert hat und noch eine Restschuld (Restgrundschuld) besteht, muss diese vor dem Eigentumsübergang aufgelöst werden. Hierfür übermittelt der Notar eine entsprechende LöschungsbewilligungDie Bank vom Verkäufer stellt eine Löschungsbewilligung für die Grundschulden vom Verk... der Bank an das Grundbuchamt
Fun Fact
Im Grundbuch werden alle Grundschulden, die auf eine Immobilie eingetragen wurden, protokolliert. Somit sind diese oder auch Zwangsversteigerungen hier einsehbar.
Schritt 3: Mögliches Vorkaufsrechte
In folgenden Fällen kann ein Vorkaufsrecht bestehen:
Fall 1:
Im Grundbuch besteht ein eingetragenes Vorkaufsrecht.
Fall 2:
Fall 3:
Vorkaufsrecht ohne Grundbucheintrag der Mieter in speziellen Fällen: In speziellen Fällen hat der Mieter der Wohnung ein Vorkaufsrecht. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
3.1 Die Wohnung soll in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden, um diese weiterzuverkaufen
3.2 Gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung
3.3 Bestandsmieter, die während einer Aufteilung des Hauses schon in der Wohnung wohnen oder wenn Rechte im Grundbuch eingetragen sind
Nach § 566 BGB ist zudem geregelt, dass das Mietverhältnis beim Kauf bestehen bleibt. Das bedeutet für dich, dass du deinem Mieter nicht automatisch beim Kauf einer Immobilie kündigen kannst.
Erst wenn geregelt ist, dass weder der Mieter noch die Gemeinde ein Interesse am Objekt hat, kann der Grundbucheintrag erfolgen.
Investorentipp:
Um hier den Prozess zu beschleunigen, kann man der Partei mit Vorkaufsrecht ein Schreiben zukommen lassen, welches sie vorab unterzeichnen kann, um auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten.
Schritt 4: Kaufpreisfälligkeit
Damit der Notar die Kaufpreisfälligkeit (Zahlungszeitpunkt) festsetzen kann, müssen die ersten beiden Schritte erfolgreich abgeschlossen sein. Dies dauert in der Regel zwischen 3-6 Wochen und ist von den Bearbeitungszeiten der verschiedenen Behörden abhängig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kümmert der Notar sich darum, den Kaufpreis in Fälligkeit zu stellen und informiert alle Beteiligten. Erst jetzt muss der Kaufpreis der Immobilie gezahlt werden. Falls der Käufer die Immobilie finanziert, wird in diesem Zuge auch die Bank darüber informiert, dass der Kredit an den Käufer ausgezahlt werden muss, damit dieser den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen kann.
ACHTUNG! Manchmal schickt das Notariat die Information an den Käufer, der diese dann selbst an seine Bank weiterleiten muss
Im gleichen Zug wird das Grundbuchamt auch die neue GrundschuldWenn eine Immobilie mit einer Bank finanziert wird, wird immer eine Grundschuld für das O... eintragen und die alte löschen.
Wichtig: Im Kaufvertrag wird oft geregelt, wie lange man für das Zahlen des Kaufpreises ab Fälligkeit Zeit hat. Verzögert sich der Zahlungszeitpunkt kann es zu hohen Verzugszinszahlungen vom Käufer an den Verkäufer kommen.
Schritt 5: Zahlung des Kaufpreises und Nutzen- & Lastenübergang
Nachdem die Zahlung beim Käufer eingegangen ist, findet der Nutzen-Lasten-ÜbergangDer Käufer ist mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen aber noch nicht vol... statt.
Unter dem Lasten-Nutzenübergang versteht man, dass der neue Besitzer jetzt sowohl die Last (Grundsteuer, Hausgeldumlagen, Versicherungen etc.) als auch den Nutzen (Mieteinnahmen etc.) für das Objekt trägt. Der Käufer kann ab dann die Immobilie nutzen und bekommt die Mieteinnahmen. Trotzdem erfolgt der schriftliche Eigentumsübergang, also der Eintrag ins Grundbuch erst später. Dieser Übergang wird auch als “wirtschaftlicher” Übergang bezeichnet. Mit dem wirtschaftlichen Übergang erfolgt auch die Übernahme des Risikos für das Objekt.
Damit der Eigentumsübergang stattfinden kann, müssen die Mieter und die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet haben!
ACHTUNG: In manchen Kaufverträgen finden sich Regelungen, die den Eigentumsübergang erst zum ersten oder 15. des Folgemonats möglich machen. Hier kannst du im Entwurf darauf achten, dass mit der Kaufpreiszahlung auch der Nutzen-Lasten-ÜbergangDer Käufer ist mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen aber noch nicht vol... stattfindet.
Schritt 6: Grunderwerbssteuer
Beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland muss man eine Grunderwerbssteuer zahlen. Diese beträgt zwischen 3,5% und 6,5% und variiert pro Bundesland (siehe Abbildung). Die niedrigsten Steuersätze liegen aktuell in Berlin, Sachsen und Bayern bei 3,5%. Hamburg und Sachsen planen ab 2023 eine Erhöhung auf 5,5%.
Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer dient der Kaufpreis. Da der Betrag nicht gerade gering ist, ist es umso wichtiger ihn in die Kaufpreisnebenkosten mit einzuplanen.
Schritt 7: Formeller Eigentumsübergang
Auch wenn nach Zahlung des Kaufpreises, aller Besitz, Nutzen und Lasten an den Käufer übergangen sind, fehlt noch die vollständige Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Nach Bestätigung der Kaufpreiszahlung reicht der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt ein. Sobald der Käufer nun im Grundbuch in der ersten Abteilung als Eigentümer eingetragen ist, erhält er durch das Notariat eine entsprechende Bestätigung. Nun geht formal die Immobilie vollständig an den Käufer über
Abschließende Schritte bei einer Kapitalanlage-Immobilie
Damit deine Immobilie zum Selbstläufer wird und du einen passiven Vermögensaufbau genießen kannst, musst du nach dem Notartermin noch ein paar Dinge regeln.
Eigenes Konto für deine Immobilie anlegen
Zum einen solltest du ein neues Konto eröffnen, um einen Überblick über die ein- und ausgehende Zahlungen zu behalten, die in Verbindung mit deiner Immobilie anfallen. Zudem hat das Konto den Vorteil, dass du die Zahlungen getrennt von deinem eigenen Vermögen verwalten kannst. Auf dieses Konto sollten alle Mieteinzahlungen, Kreditzahlungen, Hausgeldzahlungen und ggf. Rücklagen fließen. Für die Kaution solltest du dir ein alleinstehendes Konto anlegen, da diese getrennt von deinem eigenen Vermögen aufbewahrt werden muss. Denn im Falle einer Insolvenz wird die Kaution ansonsten mit in die Insolvenzmasse aufgenommen und zählt zum Eigentum des Vermieters. Wir empfehlen dir hier das DKB Vermietungspaket. Hier sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche finanzielle Verwaltung der Immobilie gegeben
Bei Versorgungsunternehmen Besitzerwechsel anmelden
Zum anderen wird beim Besitzerwechsel der Zählerstand für Strom, Wasser etc. abgelesen. Auch musst du dich bei den Firmen melden und den Besitzerwechsel mitteilen.
Rechnungen bezahlen
Nachdem Notartermin werden auch eine Menge an Rechnungen auf dich zukommen. Um den Überblick zu behalten und zu verstehen, welche Rechnung überhaupt für was ist, bekommst du eine kurze Übersicht am Ende des Blogbeitrags.
Als Erstes werden einige Rechnung vom Notar und Grundbuchamt (Auflassungsvormerkung) auf dich zu kommen. Danach wird das Finanzamt die Grunderwerbsteuer abrechnen. Es ist wichtig , alle Rechnungen zeitnah zu begleichen, damit der Kaufpreis möglichst schnell in Fälligkeit gestellt werden kann. Das geschieht nur, wenn das Finanzamt an das Notariat übermittelt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.
Im Anschluss musst du den Kaufpreis bezahlen. Bei der Aufnahme eines Kredites wird das Geld direkt von der Bank an Empfänger überwiesen. Je nach Vereinbarung handelt es sich bei dem Empfänger um den Notar oder den Verkäufer selbst. Dafür braucht die Bank aber noch einen Nachweis des Auflassungsvermerks, die Urkunde über die Bestellung der Grundschuld und die notarielle Zahlungsanforderung. Gegebenenfalls ist es die Aufgabe des Käufers, die Fälligkeitsmitteilung an die Bank zu senden und die Auszahlung zu veranlassen.
Den Mieter über den Mieterwechsel informieren
Die Kaution der Mieter
Auch erhältst du nachdem Notartermin die Kaution deines Mieters. In dem Schreiben des Verkäufers klärt er den Mieter auch über die Kaution auf. In der Regel überweist der Verkäufer dem zukünftigen Eigentümer die Kaution direkt. Doch wenn der Mieter dieser Transaktion nicht zustimmt, muss die Kaution erst an den Mieter zurücküberwiesen werden und dann an den neuen Eigentümer.
Die Mieteinnahmen gehen ein und die Kreditzahlung beginnt
Schließlich erfolgt mit der Unterzeichnung des notariell beglaubigten Vertrags auch die Überweisung der ersten Warmmiete. Erfolgt der Nutzen-Lastenübergang in der Mitte eines Monats, wird die Miete anteilig vom Verkäufer an dich überwiesen.
Auch solltest du besonders in den ersten paar Monaten überprüfen, ob die Miete eingegangen ist. Denn es passiert oft, dass die Mieter vergessen, den Dauerauftrag zu ändern.
Mit den Bezahlungen des Kaufpreises beginnt auch der Abbau des Kredites.
Hausverwaltung stellt sich vor (Nur bei Kauf einer Wohnung)
Beim Kauf einer Wohnung erhältst du darüber hinaus ein Schreiben von der WEG-Verwaltung. Diese stellt sich kurz vor und bittet dich nun um die monatliche Zahlung des Hausgeldes.
Vom Kaufvertrag bis zum Nutzen-Lastenübergang
"*" indicates required fields
Typische Fragen
Ab wann kann ich die Immobilie vermieten?
Im Kaufvertrag sollte festgelegt werden, wann der Nutzen-Lastenübergang erfolgt. Normalerweise geschieht das zum 01. oder 15. des jeweiligen Monats nach Kaufpreiszahlung. Sobald dieser erfolgt ist, kannst du deine Immobilie nutzen. Du bist rechtlich jetzt bereits Eigentümer. Da aber das Grundbuchamt noch an der finalen Umschreibung arbeitet, bist du erst 100% schriftlich Eigentümer, wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Wann erfolgt der Grundbucheintrag?
Der Grundbucheintrag erfolgt nach dem Notartermin. Dafür musst du noch den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer zahlen. Nach Kaufpreiszahlung wird die Umschreibung des Eigentümers veranlasst. Direkt nach dem Notartermin wird bereits eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen, dass du bald Eigentümer wirst, wenn der Kaufpreis bezahlt wird.
Wann soll ich den Kaufpreis überweisen?
Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, musst du den Kaufpreis bezahlen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wurde. Zudem lässt der Notar im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eintragen und die Städte und Gemeinden müssen bei einem Vorverkaufsrecht ihren Verzicht unterschreiben. Außerdem muss die Löschung einer bestehenden Grundschuld erfolgt sein und du musst schon alle Rechnungen vom Notar und Grundbuchamt bezahlt haben. Dann erhältst du vom Notar ein Schreiben in dem der Kaufpreis fällig gestellt wird. Jetzt kannst du diesen überweisen oder das Schreiben deiner Bank weiterleiten.