Bei der Grundschuldbestellung wird regelmäßig auch eine Vollstreckungsunterwerfung (Unterwerfungsklausel) beurkundet. Damit unterwirft sich der Kreditnehmer in Bezug auf die Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das bedeutet für die Bank Sicherheit. Dies ist ganz normal und bei jeder Grundschuldbestellung Inhalt.
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