Der Käufer ist mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen aber noch nicht vollständig Eigentümer.
Wenn der Kaufpreis gezahlt wurde, startet beim Grundbuch Amt die konkrete Eigentumsumschreibung. An diesem Punkt, bevor die Eigentumsumschreibung schriftlich vollzogen ist. Erhält der Käufer Nutzen & Lasten des Objektes. Bedeutet er erhält die Mieteinnahmen (nutzen) und muss die Bewirtschaftung bezahlen (Lasten). Dies ist auch der Punkt, bei dem normalerweise die Kreditzahlungen starten. Der nutzen-Lasten Übergang wird auch wirtschaftlicher Übergang genannt.
Danach wird das Finanzamt die Grunderwerbsteuer abrechnen. Nach der Zahlung findet erst Eigentumsumschreibung statt.
Denn das Finanzamt schickt Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar, der schickt es an das Grundbuchamt. Diese vollziehen dann den Eintrag als Eigentümer und damit findet auch der sogenannte rechtliche Übergang statt.
In Kurzform: Du kannst schon nach Kaufpreiszahlung über das Objekt komplett verfügen. Beendet wird der Prozess durch die korrekte Eintragung deines Namens in das Grundbuch (siehe auch Blogbeitrag: Vom Notartermin zum Eigentumsübertrag)