Gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Städte geben den Mietpreis pro Quadratmeter an. Dabei müssen sie immer die Ausstattung und Lage berücksichtigen. Ab 50 000 Einwohner muss ein Mietspiegel erstellt werden. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Mietspiegel und einem qualifizierten. Ein einfacher Mietspiegel wird durch die Gemeinde und Interessenvertreter ohne formelles Verfahren erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten Grundsätzen erstellt. Wenn es kein Mietspiegel gibt, kann nur mit Vergleichsmieten erhöht werden.
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