loader image

Kappungsgrenze

Seit 1. Januar 2019 dürfen die Mieten innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis 7 Euro pro Quadratmeter dürfen Vermieter sogar nur um 2 Euro anheben (§ 559 Abs. 3a BGB) Dies gilt nur für Modernisierungsmieterhöhungen. Die Kappungsgrenze besagt, dass generell die Mieten der Wohnungen in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 15% steigen dürfen.

Sie konnten nicht finden wonach Sie gesucht haben... ? Kontaktieren Sie uns:

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns über alle Kontaktanfragen rund um das Thema Immobilien. Was interessiert Sie?

    Kontaktseite

    Objektvorstellung vereinbaren

    Damit wir Ihnen die passenden Objekte vorstellen können, benötigen wir vorab ein paar Informationen. Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus.

    Erstberatung

    Schritt 1 von 4 - Name

    • Bitte geben Sie hier Ihren Namen an.

    Immobilien Potenzialanalyse

    Erfahren Sie das tatsächlichen Potenzial Ihrer Immobilie innerhalb von 48 Stunden!

    Immobilien Wertanalyse

    Erfahren Sie das tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie innerhalb von 48 Stunden!

    Mietpotenzial Formular

    Erfahren Sie das Mietpotenzial Ihrer Immobilie innerhalb von 48 Stunden!