Seit 1. Januar 2019 dürfen die Mieten innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis 7 Euro pro Quadratmeter dürfen Vermieter sogar nur um 2 Euro anheben (§ 559 Abs. 3a BGB) Dies gilt nur für Modernisierungsmieterhöhungen. Die Kappungsgrenze besagt, dass generell die Mieten der Wohnungen in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 15% steigen dürfen.
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