Wenn eine Immobilie mit einer Bank finanziert wird, wird immer eine Grundschuld für das Objekt im Grundbuch eingetragen.
Mit der Grundschuld sichert sich die Bank ab, dass wenn der Kunde das Darlehen nicht mehr bezahlen kann, hat die Bank Anspruch auf einen Teil der Immobilie. Auf die Höhe der noch verbliebenen Darlehenssumme.
Sollte der Kredit nicht mehr bedient werden können, greift die Bank auf die Grundschuld zurück und kann die Immobilie zwangsversteigern lassen. Wenn das Objekt zwangsversteigert werden muss, bekommt die Bank die Restgrundschuld. Ohne Grundschuld wird eine Finanzierung unmöglich. Spannend ist es aber zusätzliche Grundschulden von anderen Objekten einzubringen. Diese gelten als Eigenkapitalersatz und bieten der Bank zusätzliche Sicherheiten. Dadurch werden in der Regel auch die angebotenen Konditionen besser.