Unter Betriebskosten fallen im Mietrecht folgende Positionen: Öffentliche Abgaben, Versicherungskosten, Hauswartskosten, Verwaltungskosten, Heizkosten, Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser, Reparatur- und Unterhaltskosten etc.
Betriebskosten fallen im Unterschied zu Unterhaltskosten regelmässig in jeder Abrechnungsperiode an und meist in nur wenig veränderter Höhe.