Unter Betriebs- oder Bewirtschaftungskosten versteht man alle Aufwendungen, die für den Betrieb der Immobilie notwendig sind. Dazu gehörten z.B. die nicht umlagefähigen Kosten des Hausgeldes, die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, eigene Rücklagen (z.B. für Mietausfall) , Grundsteuer, Kosten für Wasser & Abwasser etc.
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